Frühere kirchliche Ordnungen verwendeten für Kasualien die Begriffe Zeremonien, Kirchendienste oder auch Kirchenhandlungen.
Bei den meisten Kasualien oder bei einer Mitwirkung daran ist je nach Landeskirche meist die Kirchenmitgliedschaft Voraussetzung (bei einer Trauung müssen meistens beide Trauleute Mitglied der Kirche sein, bei einer Taufe (Kindstaufe) die Eltern des Kindes und mindestens ein Pate). Damit Kasualien in einer anderen Gemeinde als der eigenen Ortsgemeinde durchgeführt werden können, ist ein Dimissoriale notwendig, z. B. benötigt jemand, der oder die Taufpate in einer anderen Kirchengemeinde als der eigenen werden will, einen Patenschein.