trauerfall

Bestattung

Bestattung

Die evangelische Trauerfeier hat zwei Elemente: den Gottesdienst in der Kirche oder Trauerhalle und die Handlung am Grab.

Gottesdienst

Die christlichen Trauerfeiern stehen im Zeichen der Hoffnung auf Gott, nach christlichem Verständnis dem Ursprung und Ziel allen Lebens. Der Gottesdienst ist geprägt von der Unausweichlichkeit des Todes und der Gewissheit seiner Überwindung. Das Leben des bzw. der Verstorbenen kommt in angemessener Weise in Verbindung mit einem Bibelwort zur Sprache. Mit Worten, Liedern und Instrumentalmusik wird ein Raum für einen würdigen, liebevollen und von Hoffnung getragenen Abschied gefeiert. Wir vertrauen darauf, dass Gottes Wege mit uns nicht am Grab zu Ende sind und die Auferstehung Jesu Christi auch für uns gilt. 

 

An wen muss ich mich in einem Sterbefall wenden?

Den Erstkontakt zum Pfarramt der Heilig-Geist-Kirche stellen die Angehörigen her, indem sie sich beim Pfarramt melden. Manchmal ist es auch so, dass der Kontakt zum Pfarramt von den beauftragten Bestattungsunternehmen hergestellt wird. Dies benachrichtigt das Pfarramt über den Todesfall und dem vorgesehenen Bestattungstermin. Der Pfarrer bzw. die Pfarrerin setzt sich dann mit den Angehörigen in Verbindung.
Im Trauergespräch werden die Gestaltung und der Ablauf der Trauerfeier besprochen. Hier ist auch Raum für persönliche Erinnerungen, die in die Traueransprache einfließen sollen.

Aussegnung am Sterbeort

Gerne begleitet der Pfarrer/ die Pfarrerin Sterbende und deren Angehörige. Ist der Tod Zuhause, im Seniorenheim oder im Krankenhaus eingetreten, kann auf Wunsch ein Abschiedsritual, die sog. Aussegnung, stattfinden. Der bzw. die Verstorbene wird für ihre letzte Reise persönlich gesegnet. Kerzenlicht, Bibelworte und Gebet begleiten die Angehörigen in der kleinen Aussegnungsfeier. 

Die Zeit danach

Am Sonntag nach dem Beerdigungstag wird im Gottesdienst an den/ die Verstorbene gedacht und für ihn/ sie gebetet. Am Ewigkeitssonntag (Totensonntag), dem letzten Sonntag des Kirchenjahres und eine Woche vor dem 1. Advent, wird in einem besonderen Gottesdienst der Verstorbenen des vergangenen Kirchenjahres gedacht und eine Kerze angezündet. Dazu sind die Angehörigen herzlich eingeladen.

Gebühren

Der Kirchenvorstand hat beschlossen, ab dem 01.01.2026 keine Gebühren für Beerdigungen mehr zu erheben. Gerne können Sie der Kirchengemeinde aber eine Spende geben. Sollte ein/e Organist/in für die musikalische Gestaltung der Trauerfeier gewünscht sein, stellen wir Ihnen dafür 30 € in Rechnung.